22.02.2010

Stellungnahme des SPD-Fraktionsvorsitzenden zu der Vorlage Erlus-Gelände im Bauausschuss

Vom Stadtrat wurde die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs beschlossen, nachdem die SPD Speyer einen entsprechenden Antrag im Stadtrat gestellt hatte. Der Wettbewerb ist auch zwingend erforderlich, um eine städtebaulich akzeptable und befriedigende Lösung zur Bebauung des Erlus-Geländes zu erreichen, die der besonderen Qualität des Baugrundstücks und der Beziehungen zur Altstadt und zum Dom gerecht wird.

Die SPD sieht auch nach wie vor eine Bebauung des Grundstücks für eine Wohnbebauung als wünschenswert an, sofern die städtebauliche Einbindung gegeben ist und die Hafenpromenade und die Rheinansicht auf Speyer entsprechend gewürdigt wird.

Nachdem das Grundstück - auch nach Darstellung des Oberbürgermeisters - bereits seit Jahren mit Bebauungsüberlegungen im Gespräch ist, wurde leider versäumt, entsprechende Planungsvorgaben für dieses so wichtige Areal rechtzeitig in einem Bebauungsplan zu fassen und die politischen Gremien mit dem Thema intensiv zu befassen. Hier liegen gravierende Versäumnisse des Oberbürgermeisters vor, nicht zuletzt hätte ein Stadtbaudirektor/in rechtzeitig die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen können.

Eine angemessene Wohnbebauung wird seitens der SPD begrüßt und die grundsätzliche Bebauung keineswegs in Frage gestellt. Es kann jedoch nicht angehen, dass die Kosten eines städtebaulichen Wettbewerbs nunmehr überwiegend die Stadt Speyer und damit die Speyerer Bürger zu Gunsten eines Investors tragen sollen:

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Industriebrache, die über einen Bebauungsplan zu einem deutlich höherwertigen Areal aufgewertet werden soll, nämlich zu einem Wohnbaugelände. Damit erfährt natürlich das Areal eine deutliche Wertsteigerung, die dem Grundstückseigentümer, hier einem Wohnbau-Investor, zu Gute kommt. Danach hat auch der Nutznießer dieser enormen Wertsteigerung des Geländes auch die Investitionskosten zur Erlangung dieser Wertsteigerung überwiegend zu tragen. Der finanzielle Zugewinn wird für den Investor dennoch beträchtlich sein, auch wenn die Kosten eines Wettbewerb-Verfahrens von diesem zu tragen sind.

Die Planungshoheit liegt selbstverständlich bei der Stadt Speyer und ist in deren ureigensten Interesse. Zur Zeit, ohne Bebauungsplan, wäre theoretisch nur eine Bebauung nach § 34 BBauG möglich, d.h. nach Einfügung der neuen Bebauung in die Bebauung der näheren Umgebung. Dies würde jedoch zwangsläufig eine sehr geringe Bebauungsdichte bedeuten, im Prinzip entlang der Hafenstraße. Das Grundstück lässt jedoch eine bessere Ausnutzung zu und dies soll dem Investor auch ermöglicht werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Grundstück einer neuen geordneten Bebauung zuzuführen. Eine Möglichkeit, die geprüft werden müsste, ist die Ausweisung des Geländes als Sanierungsgebiet, wie bereits für verschiedene andere Bereiche in Speyer erfolgreich praktiziert. Das vorhandene Gebiet ist eine Industriebrache, die einer neuen geordneten Bebauung zugeführt werden muss. Das Gebiet weist zur Zeit eindeutige städtebauliche Missstände auf. Entsprechende Verhandlungen mit dem Land zur Ausweisung als Sanierungsgebiet sollten daher aufgenommen werden. Bei diesem Verfahren können die finanziellen Aufwendungen der Kommune zur Wertsteigerung des Gebietes von dem tatsächlich eingetroffenen Wertzuwachs des Geländes abgezogen werden, was nicht mehr als angemessen und gerecht ist. Selbstverständlich fordert dieses Verfahren einen etwas längeren Zeitraum, der jedoch in Kauf zu nehmen ist um die Belastungen des Verfahrens nicht auf die Speyerer Bürger abzuwälzen. Gerade in Zeiten leerer Kassen wäre dies den Speyerer Bürgern gegenüber unverantwortlich. Wobei sich hier wieder der Kreis schließt, dass bei rechtzeitiger Planung dieser Zeitverlust nicht eingetreten wäre. Es kann auf keinen Fall das Ziel Speyerer Politik sein, für einzelne Interessengruppen zu Lasten der Speyerer Bürger Vermögensvorteile zu schaffen. Die Speyerer SPD kann für ein solches Vorgehen jedenfalls nicht gewonnen werden. Es soll jedoch nochmals ausdrücklich betont werden, dass dies nicht gegen die Investoren gerichtet ist, sondern lediglich gegen eine Kostenverlagerung zuungunsten der Speyerer Bürger.

Andere Möglichkeiten wie die oben aufgezeigte sind von der Verwaltung zusätzlich zu prüfen.

Selbstverständlich ist auch eine zeitlich schnelle Lösung möglich. Hierzu ist jedoch die volle Kostenzusage des Investors zum Wettbewerb nötig. Der Vorteil kommt dann ja auch allein dem Investor zu Gute, ebenso die enorme Wertsteigerung des Geländes, von dem nur der Investor, nicht Speyer profitiert.

Die nun von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung zur überwiegenden Finanzierung des Wettbewerbs durch die Stadt Speyer kann nicht toleriert werden. Um so weniger, als die Investoren dann auch noch im Preisgericht vertreten sein sollen. Zudem sind die Wettbewerbsvorgaben nicht offen für den besten städtebaulichen Entwurf, da wohl entscheidende Vorgaben des Investors bezüglich der zu schaffenden Wohnfläche zwingend in der Ausschreibung verankert werden sollen. Die Stadt hat Transparenz versprochen, diese kann nicht wieder durch versteckte Klauseln ins Gegenteil verkehrt werden. Der Entwurf muss überzeugend sein.

Aus obigen Schilderungen zeigt sich erneut, wie sehr in Speyer eine vorausschauende städtebauliche Planung fehlt und damit Hau-Ruck-Entscheidungen erforderlich sind. Die Stelle des Stadtbaudirektors kann auch ein städtebaulich interessierter Oberbürgermeister nicht ersetzen.

 

 

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